Rechtsprechung
BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer Förderung aus Strukturgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwendungsentscheidungen - Förderung innerhalb Laufbahn - Dienstgradgruppe - Förderlicher Dienstposten - Restdienstzeit
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 76
- NVwZ 1997, 1219 (Ls.)
- NZWehrr 1997, 160
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 -, BVerwGE 86, 25 (f.)).Der Senat kann die Ermessensentscheidung des zuständigen Vorgesetzten nur daraufhin überprüfen, ob dieser bei der Ablehnung des Förderungsantrags den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO ), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81
Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Eine angemessene Restdienstzeit (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 41.81 -) lag deshalb jedenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vor. - BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtszeitraum abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -, BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 40.96 -).
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar. - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 23.96
Recht der Soldaten - Anforderungen an die Versagung eines Laufbahnwechsels
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Es ist auch zulässig, auf höher bewerteten Dienstposten eine gewisse Stehzeit zu fordern (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 8.96 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 52.96 -, vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 69.96 -) oder einen Soldaten wegen zu hohen Lebensalters auszuplanen (Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 23.96 -). - BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar. - BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar. - BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Zu den Eignungsmerkmalen können die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verwendungsreihe oder die Vorverwendungen zählen (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 30.96 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Hier gilt vielmehr uneingeschränkt der Grundsatz des § 3 SG , wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden ist (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Kriterien für die Ermessensausübung bei der Verwendungsauswahl von Soldaten für …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Es ist auch zulässig, auf höher bewerteten Dienstposten eine gewisse Stehzeit zu fordern (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 8.96 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 52.96 -, vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 69.96 -) oder einen Soldaten wegen zu hohen Lebensalters auszuplanen (Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 23.96 -). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung …
- BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86
Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer …
- BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 52.96
Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) - Verstoß …
- BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten …
- BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen A-15 Dienstposten - …
- BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher …
- BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10
Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse; …
Die Berücksichtigung einer noch hinreichenden Restdienstzeit bei Verwendungsentscheidungen, die mit der Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens verbunden sind, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein zulässiges Auswahlkriterium darstellen, wenn - wie hier - generell an die Restdienstzeit und nicht an das individuelle Lebensalter des Bewerbers angeknüpft wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 116; vgl. zuvor schon Beschluss vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - BVerwGE 86, 169, ). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05
Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Fw nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - m.w.N.). - BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Anspruch eines Soldanten auf eine bestimmte fachliche Verwendung oder örtliche …
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 …und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 38.05 -).
- BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 5.10
Anspruch eines Berufssoldaten auf Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des …
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere aus anderen Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluss vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04; vgl. ferner Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - Rn. 23). - BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10 Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere anderer Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Alterstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluss vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - vgl. ferner Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - Rn. 23).
- BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 19.10 Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Alterstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 …und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 84.96 -, vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 89.96 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - <BVerwGE 113, 76 [78] = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160>, vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - m.w.N. und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).